Zahnprophylaxe
Im Laufe der letzten 20 Jahre, tendierte die Entwicklung in der Zahnheilkunde in Deutschland deutlich weg von den konservierenden und prothetischen Behandlungen und hin zur Zahnerhaltung durch Vorbeugung von Karies und Parodontose.
Der Trend zur Zahnprophylaxe nahm seinen Anfang schon Jahre früher in den USA, wo vorbeugende, zahnerhaltende Maßnahmen, wie die Verwendung von Zahnseide und Interdentalbürsten, schon länger etabliert waren.
Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen erkannten ebenfalls den Vorteil der Zahnprophylaxe und führten 1990 das Bonusheft ein, das den Patienten, bei regelmässigen Kontrollbesuchen bei ihrem Zahnarzt, finanzielle Vorteile in Form von erhöhten Zuschüssen zu Zahnersatzbehandlungen sicherte.
Im selben Zuge wurden auch die Leistungen zur Gruppen – und Individualprophylaxe, bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in den Behandlungskatalog aufgenommen und somit mit der Aufklärung über Kariesentstehung und deren Bekämpfung frühzeitig begonnen.
Später wurde selbst die Kosten für Versiegelung der Kauflächen von kariesgefährdeten Backenzähnen mit einem speziellen Kunststoff von den gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe übernommen.
Aber nicht nur bei Jugendlichen ist die Zahnprophylaxe ein wichtiges Thema. Auch bei Erwachsenen Patienten auftretende Probleme, parodontaler Art zum Beispiel, können durch sorgfältige Aufklärung über die Krankheitsentstehung, sowie prophylaktische Möglichkeiten, der Krankheitsverlauf gestoppt, bzw. abgewendet werden.
Zur Zahnprophylaxe bei Erwachsenen zählt das regelmässige Entfernen harter und weicher Zahnbeläge, halbjährliche Kontrolluntersuchungen, evtl, Bestimmung von kariogenen oder parodontalen Erregern im Speichel um entsprechende antibiotische Maßnahmen einleiten zu können und natürlich auch die Aufklärung über richtige Zahnputztechniken, zur Zahnpflege notwendige Hilfsmittel und die Kontrolle der eigenen Mundhygiene durch entsprechendes Fachpersonal.
Das Entfernen der Zahnbeläge, sowie die auf Patientenbedürfnisse zugeschnittenen Einzelberatungen über die individuelle Zahnprophylaxe, werden üblicherweise im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung übernommen, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.
Da die Kosten einer parodontalen Behandlung, welche in den meisten Fällen durch fehlerhafte bis mangelnde Mundhygiene entsteht, noch in vollem Ausmaß von den Kassen gedeckt werden, besteht hier also noch Handlungsbedarf.
Es scheint auf jeden Fall vernünftiger, für die vorbeugenden Maßnahmen aufzukommen, als die viel höheren Kosten der Schäden zu decken, die mangels einer profunden Aufklärung und prophylaktischen Behandlung, entstehen.